Kennzeichnung und Registrierung von Hunden mittels Mikrochip
In der Schweiz ist die Kennzeichnung von Hunden durch einen Mikrochip gesetzlich vorgeschrieben. Der Mikrochip enthält eine eindeutige Identifikationsnummer, die über die Datenbank Amicus mit den Informationen des Hundehalters verknüpft ist.
Das Einsetzen eines Mikrochips beim Hund ist ein einfacher Vorgang ähnlich einer Injektion und erfolgt in der Regel bei der ersten Impfung im Welpenalter. Der winzige Chip wird unter die Haut im linken Halsbereich implantiert. Die Chipnummer ermöglicht es, verlorene oder entlaufene Hunde an ihre Halter zurückzuvermitteln.